100km/h Zulassung

In den Foren und auch auf den Social Media Plattformen wird immer mal wieder angefragt, wie dass nun mit der 100ter Zulassung ist? Wann bekommt das Gespann die Zulassung auf deutschen Straßen 100 km/h fahren zu dürfen?

No-Go

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens schwerer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs ist, dann bekommt man für diese Gespann-Konstellation keine 100ter Zulassung.

Beispiel:
Zugfahrzeug:
Mazda-CX5 Leergewicht 1745kg

Wohnwagen:
T.E.C. Weltenbummler 520 TKM – Zulässiges Gesamtgewicht 1750kg.

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Keine Chance! Zulassung würde nicht erteilt.

Bedingungen die erfüllt sein müssen

  • Der Wohnwagen muss eine Anti-Schlinger-Kupplung besitzen.
  • Der Wohnwagen muss ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb haben. Alternativ muss das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in Zulassungsbescheinigung) ausgestattet sein.

Sollten diese beiden Punkte nicht erfüllt sein, dann muss das Leergewicht des Zugfahrzeugs mit dem Faktor 0,8 multipliziert werden. Das Ergebnis ist das Zulässige Gesamtgewicht des zu ziehenden Anhängers.

Beispiel:

Zugfahrzeug – Leergewicht 1950kg. –> dann max. Gewicht des Wohnwagens = 1560kg.

 

Weitere Punkte, die erfüllt sein müssen.

  • Wohnwagenreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen für 120km/h ausgelegt sein. Sie müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L haben.
  • Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

(Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auo-motorrad-caravan/gespanne-100kmh-zulassung/)

 

Eigene Erfahrung

Die 100km/h Zulassung ist eine gute Sache, wenn das Zugfahrzeug deutlich schwerer ist, als der Wohnwagen. Das Fahren ist dann sicher und der Wohnwagen läuft auch noch mit dieser Geschwindigkeit ruhig hinter dem Zugfahrzeug hinterher.

 

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